Festakt zur Seligsprechung von Kardinal Clemens August von Galen

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Was können wir von Erzbischof Kardinal Clemens August von Galen  für die heutige Euthanasiedebatte lernen ?
Univ.-Prof. Stephan Leher SJ   27.Okt. 2005    

 

Hochwürdiger Herr Bischof, Hochwürdiger P. Regens,

Sg. Frau Bürgermeister,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schwestern und Brüder.

Ich darf mit einer persönlichen Bemerkung zum Seligen Clemens August von Galen  beginnen.

Es wäre schön einen Bischof von Galen gehabt zu haben, hörte ich immer wieder und schon sehr früh in meiner Familie.

Als im 38Jahr der Obersturmbannführer Dr. Bauer  meine Mutter, meinen Onkel, meinen Großvater (Generaldirektor einer christlichen Genossenschaft) und meine Großmutter aus dem Haus holten in Schärding am Inn, da war niemand da, der protestierte. Kein Pfarrer, keine Nachbarn, niemand. Es wäre schön, einen Bischof von Galen gehabt zu haben. Wäre es möglich gewesen, Leid zu verhindern, den Tod meiner Großmutter und dessen traurige Folgen zu verhindern, wenn mutige Christen protestiert hätten? Für mich war und ist das nicht die wichtigste Frage. Für mich war der Trost wichtig, der von einem wie Bischof von Galen ausgeht.  Der Trost kam daher, dass Bischof von Galen öffentlich mitgelitten hat, er hatte sein Mitleid öffentlich ausgedrückt und gegen die Verbrechen protestiert. Seine Predigt vom 3. August 1941 begann er damit, dass Jesus weint. Jesus ist erschüttert, von Galen ist erschüttert. Beide weinen. Es ist dieser persönliche Ausdruck des Mitgefühls, der hilft, hilft Wunden zu heilen. Soweit meine persönliche Bemerkung.

 Meine Aufgabe ist es jetzt, anhand der Predigt vom 3. August 1941 zur Aktualität von Galens in der heutigen Euthanasiedebatte zu sprechen.

Ich werde zunächst Grundrisse der Predigt darstellen und den ideologischen Hintergrund von Euthanasie als Eugenik beschreiben.

 Von Galen zitiert in seiner Predigt vom 3. August 1941 aus dem gemeinsamen Hirtenbrief der deutschen Bischöfe vom 26. Juni 1941, der das Tötungsverbot als positives Gebot der katholischen Sittenlehre einforderte.  Diese allgemeine Forderung ist von Galen offensichtlich nicht genug, er fügt am 6. Juli 1941 eine Erläuterung zum Hirtenbrief und wiederholt diese in der Predigt vom 3. August.

 Von Galen macht in dieser Predigt öffentlich, dass er Berichte hört, dass aus Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke auf Anordnung von Berlin Menschen abgeführt werden. Er sagt: Nach kurzer Zeit erhalten die Angehörigen die Mitteilung, der Kranke sei verstorben, die Leiche sei verbrannt. Von Galen predigt, das er dem Verdacht nachgegangen ist, dass diese Todesfälle absichtlich herbeigeführt werden, und dass  er in den Besitz von den Listen gekommen ist, die Namen der „unproduktiven Volksgenossen“ enthalten, die getötet werden sollen.

 Sodann berichtet Von Galen in seiner Predigt was er getan hat: Von Galen hatte den Mut, dieses Morden beim Staatanwalt anzuzeigen und zu bitten - Zitat: „die bedrohten Volksgenossen unverzüglich durch Vorgehen gegen die den Abtransport und die Ermordung beabsichtigenden Stellen zu schützen und mir von dem Veranlassten Nachricht zu geben.» Zitat Ende. Staatsanwalt und Polizei hatten nicht den Mut, noch immer in Geltung befindliche Reichsgesetze, die Mord verbieten, einzuklagen. Noch erhielt Von Galen Nachricht.

 Ich zitiere weiter aus seiner Predigt vom 3. August 1941:

 Zitat: „Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden!...... Dann braucht nur irgendein Geheimerlass anzuordnen dass das bei den Geisteskranken erprobte Verfahren auf andere Unproduktive auszudehnen ist, dass es auch bei den unheilbar Lungenkranken, bei den Altersschwachen, bei den Arbeitsinvaliden, bei den schwer kriegsverletzten Soldaten anzuwenden ist. „ Zitat Ende.

 Mit diesen Sätzen trifft von Galen ins Zentrum der eugenischen Rassenideologie der Nationalsozialisten, genauer: der Euthanasie als Mittel der Eugenik:

Eugenik ist der Grundsatz, dass Menschen, die an Geist und Körper behindert sind, an der Zeugung von Nachwuchs gehindert werden müssen, damit ein gesundes Volk entsteht.

Der Grundsatz, dass der „unproduktiven Mitmensch“ getötet werden darf, begründet die sg. Euthanasie. Euthanasie, das Töten von unproduktiven Mitmenschen ist positive Eugenik, d.h. Rassenhygiene durch Mord.

 Woher kommt die Ideologie der Eugenik? Sie ist ein Kind des 19. Jahrhunderts, blieb dort im Schatten des Sozialdarwinismus relativ unbedeutend und kam mit dem Ersten Weltkrieg  in den grausamen Alltag von Wissenschaft und Politik.[1]

 Der Begründer der Eugenik ist Francis Galton, ein Cousin von Charles Darwin. Francis Galton lebte von 1822-1911. Er war zweifelsfrei ein bedeutender Naturforscher: Er war der Entdecker der Einmaligkeit von Fingerabdrücken, Erfinder des Korrelationskoeffizienten in der Statistik, Urheber der systematischen Wetterkunde und Begründer der Zwillingsforschung.

Die Eugenik sollte nach Galton als Grundlage für eine soziale Bewegung und schließlich als „neue Religion“ in das „nationale Bewusstsein“  Groß Britanniens eingeführt werden.

Wir erkennen bereits 2 Charakteristika der späteren Internationalen Eugenischen Bewegung nämlich die eugenische Ideologie und ihre Verbindung mit der Rassenhygiene als Naturwissenschaft. 

 Galtons eugenische Konzeption fand lange Zeit kaum Beachtung.

Bis zum Ende des neunzehnten Jahrhunderts konnten die „Gewinner“ der industriellen Revolution die Schattenseiten der Industrialisierung - Verarmung breiter Teile der städtischen Bevölkerung, katastrophale Wohnbedingungen, mangelhafte hygienische Zustände und zunehmende Anfälligkeit gegenüber Infektionskrankheiten - mit einer vereinfachten Version der Darwinschen Evolutionstheorie legitimieren.

 Je mehr sich im ausgehenden neunzehnten Jahrhundert die Krisenerscheinungen des Industriekapitalismus in der Form von ökonomischer Instabilität und wachsenden sozialen Spannungen zeigten, desto weniger bot Darwins Theorie vom „Kampf ums Dasein“ einen schlüssigen Erklärungsansatz. Das „Lumpenproletariat“ litt zwar unter katastrophalen Lebensbedingungen, wurde aber nicht - wie die Vertreter eines evolutionistischen Sozialdarwinismus erwarteten - durch den Prozess der natürlichen Selektion „ausgetilgt“. Ein freies Spiel der Selektionskräfte führte in der Industriegesellschaft offenbar nicht zu einem biologischen Fortschritt.

 Der Erste Weltkrieg trug zur wachsenden Popularisierung der Eugenik als politischer und wissenschaftlicher Bewegung entscheidend bei.

Die eugenische Argumentation lautet folgednermaßen:

Kriege führen zu einer „unvermeidlichen Verarmung des Erbgutes“. Die „stärksten und besten Männer“ würden getötet oder verletzt. Sie haben keine oder nur wenige Kinder hinterlassen. Dagegen könnten die „schwächlichen Leben“ zu Hause bleiben und sich fleißig weitervermehren.

Erst unter dem Eindruck des Ersten Weltkrieges fanden in Europa verschiedene eugenische Maßnahmen wie die finanzielle Unterstützung besonders „wertvoller“ Elternpaare, der verpflichtende Austausch von Gesundheitszeugnissen vor der Hochzeit, die Sterilisation „minderwertigen Lebens“, der Schwangerschaftsabbruch aus eugenischen Gründen und die Tötung „lebensunwerten Lebens“ eine größere Beachtung.

Die Frage, ob die Ermordung von Kranken und Behinderten als ultimative Form der Eugenik verstanden werden kann, wurde in den wissenschaftlichen Gesellschaften diskutiert und fand Ablehnung wie Zustimmung.

 Neben dem Charakteristikum der Eugenik als Ideologie und der Rassenhygiene als Naturwissenschaft kommt in der Zwischenkriegszeit das bedeutende dritte Charakteristikum hinzu:

Die eugenische rassenhygienisch rassistische und wissenschaftliche Bewegung war international:

Anfang der zwanziger Jahre war in fünfzehn US-Staaten die zwangsweise Unfruchtbarmachung von geistig Behinderten möglich. Das amerikanische Parlament erschwerte durch ein neues Immigrationsgesetz die Einwanderung von Slawen, Südeuropäern, Orientalen und russischen Juden sowie von geistig Behinderten in die USA. 

Bis 1928 wurden in den USA knapp 9000 Behinderte sterilisiert, bis 1948 stieg die Zahl der Sterilisationsopfer auf über 50 000 an!

Nur in England und Holland scheiterten Sterilisationsgesetze. Nicht jedoch in Dänemark, Deutschland, Norwegen, Finnland, Schweden Estland und Island.

 Anfang der dreißiger Jahre gehörten über dreißig eugenische Gesellschaften aus zweiundzwanzig Ländern der International Federation of Eugenic Organizations an.

 Ich erspare Ihnen eugenisch Beiträge katholischer und prostestantischer Theologen aus dieser Zeit. Vielmehr darf ich auf das römische Lehramt hinweisen, das den menschenrechtlich Weg des Sittengesetzes wies.

Papst Pius XI. veruteilte in seiner Enzyklika Casti Connubii vom Dezember 1930 die  eugenische Unfruchtbarmachung auf das Schärfste.

 Ende der zwanziger Jahre zeichnete sich immer deutlicher ab, dass die einfachen Mendelschen Vererbungsgänge nur zur Erklärung einer sehr geringen Anzahl von menschlichen Eigenschaften nützlich waren.

Weiters zeichnete sich ab, dass die verschiedenen von den Anthropologen definierten Rassen genetisch nur schwer voneinander abzugrenzen waren, die Verknüpfung von Rassenforschung mit menschlicher Vererbungsforschung wissenschaftlich also nicht mehr haltbar war.

Aber erst 1938 trennten sich die Humangenetiker von der International Federation of Eugenic Organizations (IFEO). Die IFEO verkam immer mehr zu einem willigen Legitimationsinstrument nationalsozialistischer Rassenpolitik.

 Die Reformeugeniker wandten sich der Humangenetik und Bevölkerungswissenschaft zu.

 An dieser Stelle wäre unbedingt der Einsatz und die naturwissenschaftliche Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu nennen, die den genetischen Determinismus wissenschaftlich zu widerlegen halfen. Ich darf stellvertretend einen Psychiater nennen: Die einzige kritische Stimme an der Eugenik kam 1921 von einem Nichtgenetiker. Der auf dem internationalen eugenischen Kongress 1921 herrschenden Begeisterung für Genetik setzte der amerikanische Psychiater Abraham Myerson die Behauptung entgegen, dass die meisten Geisteskrankheiten nicht vererbungsbedingt seine. Die Vererbungsforschung, so Meyerson, sei noch weit davon entfernt, definitive Schlussfolgerungen über den Zusammenhang von Genetik und Geisteskrankheiten zu ziehen: Die Verrückten hätten „normale“ Nachkommen und die „normale Bevölkerung“ bekäme in einer „verblüffenden und unerklärbaren Weise“ geisteskranke Kinder.

 Genetik, Humangenetik und Bevölkerungswissenschaft trennten sich also spätestens 1938 von der Eugenik als Euthanasie, dh. von der rassistischen Ideologie der Ermordung minderwertigen Lebens. Die eugenische Ideologie, wonach durch Verhinderung der Fortpflanzung kranker Eltern eine gesunde Bevölkerung anzustreben sei, diese negative Eugenik, entwickelte sich aber bis in unsere Tage weiter.

 Die deutschen Rassenhygieniker waren von 1930 an international zunehmend isoliert. Sie fanden jedoch ein willkommenes Betätigungsfeld als Gehilfen Hitlers. Sie wirkten bei der Formulierung der eugenischen Richtlinien und Gesetze mit, legitimierten die NS-Rassenpolitik gegenüber der Bevölkerung und dienten als Bindeglied und Vermittlungsinstanz zwischen den NS-Rassenpolitikern und dem häufig kritischen Ausland. 

Mit der Machtübernahme 1933 institutionalisierten die Nationalsozialisten Rassismus auf allen Ebenen des Staates und erhoben die Diskriminierung so genannter „rassisch Minderwertiger“ zum zentralen Dogma ihrer Politik. 

Am 14. Juli 1933 verabschiedeten die Nationalsozialisten als eine ihrer ersten rassenpolitischen Maßnahmen das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

 Mit dem Zweiten Weltkrieg fand der „qualitative Umschwung“ von einer  - Todesopfer bewusst in Kauf nehmenden - Politik der „Erb- und Rassenpflege“ zur bürokratisch organisierten Lebensvernichtung statt.

Die Ermordung von etwas 200.000 Behinderten während des Zweiten Weltkrieges war Teil einer radikalen Endlösung der von den Nationalsozialisten aufgeworfenen Rassenfrage, der auch rund sechs Millionen jüdische oder jüdischstämmige Menschen und außerdem Roma und Sinti und slawische Bevölkerungsgruppen zum Opfer fielen. 

Hitler datierte seinen „Euthanisererlaß“, den er im Október 1939 ausstellte, auf den 1. September 1939, den Tag des Einmarsches deutscher Truppen in Polen zurück.  Hitler machte so selbst die enge Verknüpfung zwischen kriegs- und rassisch orientierter Eugenikpolitik deutlich.  

Wer setzt sich für die Rettung dieser „Minderwertigen“ ein, wer wagt es öffentlich zu protestieren, wer widersetzt sich der Diskriminierung von „Minderwertigem Leben“, wer besteht auf der Vollwertigkeit des Menschen, auf der Unteilbarkeit seiner Würde, auch der Würde des Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen?

Es ist der selige Clemens August von Galen.

Wie argumentiert der Bischof 1941 in seiner Predigt?
Warum weint Jesus über Deutschland 1941?
Jesus weint – ich zitiere Galen – „über das Unrecht, über das Verbrechen des Nichtwollens. Und über das daraus entstehende Unheil“.
Der Mensch widersetzt sich den Geboten Gottes, in Deutschland 1941, sagt von Galen in seiner Predigt, und er widersetzt sich – Zitat – „allen Mahnungen seines Gewissens“.
Göttliches Sittengesetz und natürliches Sittengesetz werden verletzt.

Gótt ist der Herr über Leben und Tod, predigt von Galen und er zählt die verletzten göttlichen Sittengesetze des Sinai auf: Zitat-  „Ich bin der Herr, dein Gott, Du sollst keine fremden Götter neben mir haben,  Du sollst nicht ehebrechen, Du sollst nicht töten, Du sollst kein falsches Zeugnis geben, du sollst nicht lügen, Du sollst nicht fremdes Gut dir aneignen.“ Zitat Ende.

 Neben dem göttlichen Sittengesetz, das die Nazis so offensichtlich und systematisch mit Füßen treten versucht Von Galen mit dem natürlichen Sittengesetz bei den Unmenschen für die Menschlichkeit zu werben:

„Ich kann den Namen des kranken Mannes, seiner Frau, seines Sohnes, der Soldat ist,  nennen und den Ort, wo sie wohnen“ sagt der Bischof in der Predigt, er kennt einen der zum Tode bestimmten persönlich und appelliert an das natürliche Sittengesetz an das Gewissen der Schergen: Zitat: „Du sollst nicht töten! Dieses Gebot Gottes….war von Anfang an in die Herzen der Menschen geschrieben, längst bevor Gott den Kindern Israels am Berge Sinai sein Sittengesetz ….verkündet hat.“ Zitat Ende.

 Es war eine andere internationale und ökumenische Bewegung, der es 1948 gelang, das natürliche Sittengesetz in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zu verankern und das Naturrecht international zu einer Rennaissance zu führen. Es war eine vorwiegend ökumenisch protestantische internationale Bewegung, auch mit Beteiligung von Katholiken, denen wir die Allgemeine Menschenrechtserklärung von 1948 verdanken. Es war keine Anstrengung von ausschließlich oder vorwiegend sich säkular verstehenden Vertretern aufgeklärt verfasster Rechtsstaatlichkeit, denen dieses Verdienst zukommt, wie John Nurser und andere aufgezeigt haben[2].  Es waren vorwiegend sich als protestantische und evangelische Christen verstehende Vertreter demokratisch verfasster Rechtsstaatlichkeit. Dies erlauben Sie mir zu bemerken, gegen ein Lieblingsvorurteil moderner Intellektueller in Westeuropa.

 Erlauben Sie eine kleine Bemerkung zur Naturrechtsargumentation mit Bibelzitaten vor dem Sinaidekalog in Exodus 20 in der Predigt von Galens. Naturrechtdenken argumentativ gestützt auf die Autorität der Bibel ist nach unserem philosophischen Verständnis von Naturrecht ein gründlicher Widerspruch. Diese Argumentationsfigur, das Gewissen als universales Naturgesetz im Naturrecht bei allen Völkern aller Zeiten dieser Welt vorzufinden und wie Von Galen mit dem Hinweis auf Genesis 4,14;mit dem Erschrecken Kains über den Brudermord zu belegen, findet sich im vierten Buch des ersten Bandes der Summa Theologiae moralis des Lehrer von Galens hier in Innsbruck, des weltberühmten Jesuiten und Moraltheologen Hieronymus Noldin. Noldin, Cathrein, Mausbach, Ermecke und vielen anderen katholischen Moraltheologen und Moralphilosophen ging es um die Verteidigung des Naturrechtes gegen den Rechtspositivismus, der staatlich legitimiert ungerechte und verbrecherische Gesetze erlassen kann. Diese kleine Beobachtung gleicher Argumentationsmuster bei Galen und seinem Lehrer, verlangt natürlich nach einer eigenen Forschungsarbeit darüber, was von Galen hier in Innsbruck gelernt hat. Es ist sicher verdienstvoll, ein diesbezügliches Doktoratsstipendium zu stiften.

 Eine kleine Bemerkung möchte ich zum Gebrauch der Heiligen Schrift bei Von Galen anfügen. Das Sonntagsevangelium vom 3. August 1941 war Lukas 19, 41-47. Jesus weint beim Einzug in Jerusalem über die Stadt, ihre Einwohner und Kinder. Ich weiß nicht, ob es liturgiekalendarischer Zufall oder Absicht war, aber das Sonntagsevangelium des 9. Oktober 2005, dem Tag der Seligsprechung Clemens August von Galens hatte dasselbe Evangelium. Wie dem auch sei. Den historischen Jesus, der weint, in dieser Art aufzunehmen, wie Von Galen es tat, hat er – so vermute ich, sicher nicht bei seinen Lehrern gelernt. Der historische Jesus war im 19. Jh. Nicht in der Reichweite der Moraltheologen. Von Galen war es von zu Hause her gewohnt, regelmäßig im Familienkreis um die Bibel zu sitzen, sie zu lesen, darüber zu beten und zu meditieren. Hier hatte die Familientradition der Bibellektüre prägend auf Von Galen gewirkt, lange bevor das Zweite Vatikanum Im Dekret „Optatam totius“ in Artikel 16 von der Moraltheologie fordert:: „Besondere Sorge verwende man auf die Vervollkommnung der Moraltheologie, die, reicher genährt aus der Lehre der Schrift, in wissenschaftlicher Darlegung die Erhabenheit der Berufung der Gläubigen in Christus und ihre Verpflichtung, in der Liebe Frucht zu tragen für das Leben der Welt, erhellen soll.“  

Ich komme nun in meinen Ausführungen zur Entwicklung eugenischen Gedankengutes in der Nachkriegszeit und Gegenwart.

 Viele der unter den Nazis aktiven Rassenhygienikern hatten Ende der vierziger, Anfang der fünfziger Jahre bereits wieder Professuren für Humangenetik, Anthropologie und Psychiatrie übernommen, oder ihre Berufung stand unmittelbar bevor.

Wie war es möglich, daß die deutschen Rassenhygieniker, die so häufig an zentraler Stelle an der Erbgesundheits- und Rassenpolitik der Nationalsozialisten mitgewirkt hatten, innerhalb so kurzer zeit ihr wissenschaftliches Netzwerk wieder aufbauen konnten?

Es gab im Nachkriegsdeutschland zu den unter dem Nationalsozialismus aktiven Wissenschaftlern faktisch keine Alternative.

Die in den dreißiger Jahren vertriebenen Wissenschaftler  wollten nicht nach Deutschland zurückkehren, um sich mit den ehemaligen Kollegen auseinanderzusetzen.

So standen die Militärbehörden bei wissenschaftlichen Disziplinen wie der Humangenetik, der Bevölkerungswissenschaft, der Psychiatrie oder der Anthropologie vor der Alternative, ganze Fachrichtungen aufzulösen oder die unter den Nazis aktiven Wissenschaftler auf ihre alten Positionen zurückkehren zu lassen.

Der einsetzende kalte Krieg - der Konflikt der Vereinigten Staaten und Großbritanniens mit ihrem ehemaligen Bündnispartner UdSSR - ließ viele Entnazifizierungsverfahren in Deutschland schnell im Sande verlaufen

 Seit den 60er Jahren sind die Direktoren der genetischen Beratungsstellen nicht mehr Mitglieder eugenischer Gesellschaften sondern Humangenetiker.

Der Begriff „eugenische Beratung“ wurde durch das Wort „genetische Beratung“ ersetzt. Das Zusammenfallen der breiten Einführung der Amniozentese, d.h. der Fruchtwasserpunktion,  zur vorgeburtlichen Entdeckung genetischer Krankheiten mit der Legalisierung von Abtreibungen führte zu  einem explosionsartigen Anwachsen der Zahl genetischer Beratungsstellen in den 70er Jahren.

Unter den Humangenetikern dieser neuen Generation herrschte von Anfang an Einigkeit darüber, dass alte eugenische Denkmuster in der genetischen Beratung keinen Platz mehr hatten.

An erster Stelle steht die Information. Liegt überhaupt ein Erbrisiko oder ein Wiederholungsrisiko bei einer Anomalie vor? Welche Untersuchungen sind notwendig, um genauere Angaben zu den Risiken machen zu können? Wie groß ist die Variationsbreite der klinischen Auswirkungen bei einer gegebenen Erbkrankheit? Welche Therapien gibt es? Lässt sich die Krankheit vorgeburtlich diagnostizieren? Sollte man ein Solches Verfahren in einem gegebenen Fall in Betracht ziehen? Oft muss außerordentlich viel erklärt und diskutiert werden. Aber prinzipiell steht der endgültige Entscheid für oder gegen eigene Kinder, für oder gegen weitere Abklärungen, für oder gegen eine pränatale Diagnose den Ratsuchenden zu. Die Beratung soll nicht-direktiv sein, das heißt, es wird beraten, aber keine Entscheidung aufgedrängt.

Das heißt aber in anderen Worten auch, dass die Entscheidung für oder gegen das Leben eines Embryos in die Hand der Mutter gelegt ist. Die Problematik des Schutzes von Leben mit möglichen körperlichen und geistlichen Behinderungen ist in unserem Rechtsstaat, in dem wir Gott sei Dank leben dürfen, individualisiert. Der Druck auf junge Mütter, gesunde Kinder zur Welt zu bringen ist in unserer Gesellschaft gewaltig. Wer hilft den jungen Frauen, wer steht den jungen Müttern und Vätern in ihrer Entscheidungsqual bei? Es ist unsere Aufgabe als Christinnen und Christen, mit den Schwachen in unserer Gesellschaft solidarisch zu sein. Solidarisches Handeln nimmt in Österreich seit 10 Jahren dramatisch ab.

Alleinerziehende Mütter, Ausländer und alte Menschen werden in unserer Gesellschaft zunehmen ausgegrenzt, sie werden als erstes in die Arbeitslosigkeit gedrängt, sie tragen ein hohes Erkrankungsrisiko. Menschen mit Behinderungen haben es noch immer sehr, sehr schwer in unserer Gesellschaft, am Leben in dieser Gesellschaft unfassend teilnehmen zu können. Die Solidarität mit Menschen mit Behinderungen ist seit Jahren in Österreich rückläufig. 1999 machten sich noch 49% um Ältere Menschen in der Nachbarschaft Sorgen, 2002 waren es nur mehr knapp 43%, um Kranke und Behinderte machten sich 1999 knapp 45% der Bevölkerung Österreichs Sorgen, 2002 waren es nur mehr 35%. 1999 wollten 18% der Österreicherinnen und Österreicher keine Psychisch Kranken als Nachbarn, 2002 waren es schon 35%, die Psychisch Kranke nicht als Nachbarn wollten. 1999 wollten 4% keine Leute mit vielen Kindern als Nachbarn, 2002 waren es schon 15% der Österreicherinnen und Österreicher, die Leute mit vielen Kindern nicht als Nachbarn wünschten.

Eine solidarische Familien-, Ausländer- und Behindertenpolitik z.B., das wären sicher Forderungen für die heute der Selige Clemens August mutig und klug eintreten würde. Mit seiner Hilfe dürfen wir heute dazu unseren Beitrag leisten.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.


 


[1] Ich folge den Ausführungen von: Kühl, Stefan, Die Internationale der Rassisten. Aufstieg und Niedergang der internationalen Bewegung für Eugenik und Rassenhygiene im 20. Jahrhundert.Frankfurt/Main. 1997.

 

[2] Canon John Nurser. The “Ecumenical Movement” Churches, “Global order”, and Human Rights: 1938-1948, in: Human Rights Quarterly 25 (2003) 841-881 by  the Johns Hopkins University Press.

 

 

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