Nec laudibus - nec timore

Zum 125. Geburtstag von Clemens August Card. Graf von Galen
(16.3.1878-22.3.1946)
von Fr. Frank Bayard O.T.


Nec laudibus-nec timore1- einen passenderen Wahlspruch hätte sich der „Löwe von Münster“ wohl kaum wählen können. Furchtlos wie wenige Vertreter des deutschen Episkopates hat er die Missstände der nationalsozialistischen Regierung angeprangert, sei es von der Kanzel, in Hirtenbriefen oder durch Strafanzeigen. Kardinal Frings hat es in seiner Traueransprache so formuliert: „Sein Mannesmut...passt in diese Zeit, wo dämonische Macht apokalyptischer Größe aufstieg, um ihr als Einzelner gegenüber zu treten2“.
Dieser Mann, mit seiner Körpergröße von nahezu zwei Metern eine hünenhafte Erscheinung, wurde am 16. März 1878 als elftes von dreizehn Kindern auf Burg Dinklage geboren. Die Familie war streng katholisch und gehörte zum Münsteraner Uradel, man trug den Titel eines Erbkämmerers des ehemaligen Fürstbistums Münster. Überdies war man politisch aktiv, sowohl der Vater als auch der Bruder saßen als Zentrumsabgeordnete im Reichstag.
Die Familie konnte auf etliche Geistliche und Ordensleute blicken, einer der herausragendsten sicherlich der Großonkel Clemens August, Wilhelm Emmanuel von Ketteler, Mainzer Erzbischof und sozialer Vordenker. Clemens August wuchs streng und einfach auf. Sein schulischer Weg führte ihn über die üblichen Hauslehrer 1890 auf das berühmte Jesuitengymnasium Stella Matutina in Feldkirch und schließlich auf das Gymnasium Antonianum nach Vechta. Auf einer Kavalierstour wurde er in Rom von Papst Leo XIII in Audienz empfangen. Die Eindrücke der ewigen Stadt und die Erscheinung des greisen Papstes müssen auf den jungen Grafen einen solchen Eindruck gemacht haben, dass in ihm der Entschluss reifte, Priester zu werden. Er begann seine theologisch-philosophischen Studien 1898 am Theologischen Konvikt der Jesuiten, dem späteren Canisianum in Innsbruck, wo ihn insbesondere der Regens P. Michael Hofmann SJ nachhaltig prägen sollte. Im Jahre 1903 trat er ins Priesterseminar in Münster ein und wurde am 28. Mai 1904 im Dom zu Münster geweiht. Der Münsteraner Regens, Everhard Illgens, und sein Onkel, der Weihbischof von Münster, Maximilian Gereon von Galen, der Mitarbeiter Bischofs von Ketteler gewesen war, sollten ihm das Rüstzeug für sein soziales Gespür geben und seinen schon im Elternhaus ausgeprägten Gerechtigkeitssinn weiter schärfen.

Nachdem er zwei Jahre der Sekretär seines Onkels gewesen war, wurde er als Kaplan nach Berlin-Schöneberg gesandt, einer Gemeinde mit damals 24.000 Katholiken. Das väterliche Erbteil von 45.000 Goldmark verwendete er für zwei Kirchenbauten in Tochterpfarreien. Er war sehr aktiv, wurde Gesellenpräses, förderte den Bau von Unterkünften für Arbeiter und kümmert sich um praktische Hilfen für die Notleidenden.

Im Jahre 1929 wurde er nach Münster zurückberufen und Pfarrer von St. Lamberti. Aus dieser Position wählte man ihn 1933 zum Bischof der Diözese Münster. Dass er nicht unbedingt der Wunschkandidat des Domkapitels war, zeigte sich daran, dass man zuerst den Berliner Domkapitular Heufers gewählt hatte, der allerdings aus gesundheitlichen Gründen abwinkte.

Die Münsteraner hatten gut gewählt, wie die nächsten Jahre zeigten. Von Galen bemühte sich um die Seelsorge in seiner Diözese, den Zusammenhalt des Klerus und dessen Fortbildung. Bereits am 26. März 1934, also ein knappes halbes Jahr nach seiner Inthronisation, ließ er einen Hirtenbrief verlesen, in dem er die Ideologien von Rosenbergs „Mythos des 20. Jahrhunderts“3 als „neues Heidentum“ anprangerte. Nichts desto weniger war von Galen national gesinnt und gerade sein „gutes nationales Gewissen erlaubte ihm, gegen die amtlich propagierte Staatsvergötzung und Unchristlichkeit, gegen neuheidnischen Rassenkult und gegen die befohlenen oder geduldeten Rechtsverletzungen und Verbrechen der Staats- und NSDAP-Institutionen Einspruch und Anklage zu erheben4“. Er gratulierte beispielsweise im März 1936 General Fritsch zum Einmarsch in die linksrheinischen Gebiete oder äußerte sich positiv zur Volksabstimmung im Saargebiet. Aber immer da, wo er die Rechte der Kirche oder der Individuen verletzt sah, protestierte er, so 1937 als die Druckereien enteignet wurden, die die Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vervielfältigt hatten. Er wollte sich auch wiederholt für die Juden einsetzen, tat dies aber auf Bitten der jüdischen Gemeinde nicht, da diese noch stärkere Repressalien fürchtete5. Er war sich der Gefährlichkeit seines Tuns durchaus bewusst, machte mehrfach Andeutungen, dass er das Martyrium nicht scheue, und erließ bereits 1936 (!) Richtlinien für den Fall seiner Verhaftung.

1941 ist dann der Höhepunkt seines Wirkens erreicht. Münster wurde im Juli erstmals von Bombern attackiert und schwer getroffen. Der Bischof blieb in der Stadt, obwohl gerade der Dom und sein Palais schwere Schäden davon getragen hatten und versuchte die Not zu mildern. Gleichzeitig begann die Regierung mit der Enteignung von Ordensbesitz und der Vertreibung der Ordensangehörigen, Verfahren gegen Geistliche und der Tötung geistig Behinderter in der Diözese Münster. Aus sicheren Quellen über die Vorfälle unterrichtet, hielt er donnernde Predigten, die auch heute noch, gerade auch im Lichte der Gen- und Euthanasiediskussionen, aktuell und lesenswert sind. In der Predigt vom 13. Juli klagte er die grundlosen und fadenscheinigen Argumenten folgende Enteignung von Ordensgemeinschaften in seiner Diözese an, sowie die Verhaftung und Ausweisung (aus Westfalen) zweier Domkapitulare. Am 3. August predigte er über eine Perikope aus Lukas 19, in der Jesus über Jerusalem weint. Nachdem er nochmals die Enteignungen angeprangert hatte, sprach er mit mutigen Worten die Abtransporte von geistig Behinderten an, deren „Angehörige nach kurzer Zeit die Mitteilung erhielten, der Kranke sei verstorben, die Leiche verbrannt6“ und führte den Gläubigen vor Augen, was ihnen allen blühen kann, wenn sie nicht mehr „produktiv“ seien („Hast Du, habe ich nur so lange das Recht zu leben,...,solange wir von anderen als produktiv anerkannt werden?7“), insbesondere nahm er die Soldaten in den Blick („Wenn man die unproduktiven Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven Soldaten, die als Schwerkriegsverletzte, als Krüppel, als Invaliden nach Hause zurückkehren8“). Die Abtransporte wurden, zumindest einige Zeit, eingestellt.

In einem Brief, den Bischof Paulus Rusch, der damalige apostolische Administrator von Innsbruck im September 1941 an den Münsteraner Bischof sandte, übermittelte dieser den Dank des Papstes. Der Papst habe über die Predigten „eine so große Freude, dass er sie persönlich seinen nächsten Vertrauten mit den Ausdrücken höchster Anerkennung vorgelesen hat9“.

Reichsmarschall Göring warf ihm im März 42 Sabotage vor. Dass man Bischof von Galen nicht beseitigt hat, lag wohl nicht zuletzt an der hinter ihm stehenden Diözese. Man wollte vor dem „Endsieg“ keinen Märtyrer schaffen. Sein Bruder Franz hingegen hat das Kriegsende im Konzentrationslager er- und überlebt. Er war der einzige Zentrumsabgeordnete, der 1933 im Zusammenhang mit den „Ermächtigungs-gesetzen“ sein Mandat niederlegte.

Nach dem Ende des Krieges trat Bischof Galen auch bei den Besatzungsmächten für die Rechte der Menschen ein und bedauerte mehrfach zutiefst, mit seinem Einsatz so wenig zu erreichen, um die Not der Menschen zu lindern.

Am Vorabend des 24. Dezember 1945 wurde bekannt gegeben, dass Papst Pius XII ihm, seinem Vetter von Preysing in Berlin und Frings in Köln den Kardinalshut zugesprochen habe. Der Jubel der Menge im Petersdom soll enorm gewesen sein, als der „Conte Galen“ am 21. Februar 1946 zur feierlichen Überreichung des Kardinalshutes einzog.

Allerdings blieb Clemens August nicht mehr viel Zeit. Bereits am 22. März 1946 verstarb der Kardinal, wenige Tage nach seiner triumphalen Rückkehr nach Münster, plötzlich, an einem Blinddarmdurchbruch. Kardinal Frings begann seine Traueransprache mit den Worten: „Der große Tote braucht keinen Lobredner10“. Er endete seine Rede mit dem Hinweis darauf, dass man in Münster den Namen des Kardinals immer mit Stolz nennen wird.

Seit den fünfziger Jahren läuft der Seligsprechungsprozess für Clemens August.

Kardinal von Galen, der auch über seine Studienzeit im Canisianum mit Innsbruck verbunden war, der die Landschaft und die Leute schätzte, in mitbrüderlichem Kontakt zu Bischof Rusch stand und im Jahre 1937 in Würdigung seiner Verdienste um die Seelsorge von der theologischen Fakultät Innsbruck das Ehrendoktorat der Theologie verliehen bekam, ist sicherlich ein leuchtendes Beispiel eines Bischofs in schwerer Zeit. Er ist auch heute noch ein Vorbild dafür, was es heißt, in die Nachfolge Christi einzutreten und das Evangelium unerschrocken zu verkünden.

Nec laudibus- nec timore...


1 Zu dem Bischof von Galen in seinem ersten Hirtenbrief vom 28.10.1933 sagt: „ Nicht Menschenlob, nicht Menschenfurcht soll uns bewegen. Aber das Lob Gottes zu fördern sei unser Ruhm“ => vgl. hierzu Löffler, Peter (Bearb.): Bischof Clemens August Graf von Galen - Akten, Briefe und Predigten 1933-1946, Band 1, Paderborn, ²1996, Nr. 20, S.31
2 Löffler, Peter (Bearb.): Bischof Clemens August Graf von Galen - Akten, Briefe und Predigten 1933-1946, Band 2, Paderborn, ²1996, Nr. 565, S. 1337
3 Am 07.02.1934 auf den Index der verbotenen Bücher gesetzt (vgl. hierzu: Feldkamp, Michael: Pius XII und Deutschland. Göttingen, 2000, 105)
4 Morsey, Rudolf: Clemens August Kardinal von Galen in: Internationale Katholische Zeitschrift „Communio“. Hrsg. Hans Urs v. Balthasar, Albert Görres, Franz Greiner u.a., Köln 1978, 433
5 vgl. hierzu: Löffler, Peter (Bearb.): Bischof Clemens August Graf von Galen - Akten, Briefe und Predigten 1933-1946, Band 1, Paderborn, ²1996, LXXIX: „ Schreiben der Synodalgemeinde und des Landesverbandes der jüdischen Gemeinden...ein, worin ausdrücklich der Einsatz v. Galens für die jüdischen Mitbürger im Dritten Reich hervorgehoben wird“
6 Löffler, Peter (Bearb.): Bischof Clemens August Graf von Galen - Akten, Briefe und Predigten 1933-1946, Band 2, Paderborn, ²1996, Nr. 341, S.876
7 ebd. Nr. 341, S.878
8 ebd. Nr. 341, S. 878
9 ebd. Nr. 349, S.909
10 ebd. Nr. 565, S. 1335