Mit dem Testament Gutes tun

Manche unserer Alt-Canisianer und Wohltäter denken daran, einen Teil ihres Vermögens testamentarisch einem guten Zweck zuzuwenden. Neben einer Erbschaft besteht die Möglichkeit eines Vermächtnisses mit der Zuwendung auch nur einzelner Vermögenswerte, Vermögensgegenstände oder Liegenschaften aus der gesamten Erbmasse. Das Canisianum ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt und erbfähig. Alle Zuwendungen können vollständig für gute Zwecke verwendet werden. In Österreich gibt es derzeit keine Erbschaftssteuer.

Mit Ihrer Testamentspende an die Stiftung oder an das Collegium Canisianum helfen Sie diesem, auch in Zukunft Priestern aus der ganzen Welt eine Studienmöglichkeit anzubieten, die letztlich ihren Heimatländern zugutekommt. Wir garantieren, dass Vermächtnisse ausschließlich für Ausbildungszwecke verwendet werden und ausnahmslos unseren Studenten zukommen.

Wenn Sie die Absicht haben, dem Canisianum etwas zu hinterlassen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Rektor des Canisianums. Ihrem Wunsch entsprechend wird er sich schriftlich oder persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Institut: Raiffeisen-Landesbank Tirol AG
Empfänger: Collegium Canisianum
IBAN: AT88 3600 0000 0064 0524
BIC: RZTIAT22

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